Eine Gebühr in Höhe von 45,00 € fällt an.
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und eine Fischerprüfung abgelegt haben, wird auf Antrag ein unbefristeter Fischereischein ausgestellt (§ 59 Nds. FischG). Für den Fischereischein ist ein Passbild notwendig. Legen Sie dies bitte bei der Abholung vor, damit es dann in den Fischereischein eingeklebt werden kann.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Grundbetrag: 45,00 EUR
ausgewählte Optionen: 0,00 EUR
Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag): 45,00 EUR
*) Pflichtfelder