Sondernutzungserlaubnis -Plakate-

Gebühren

Eine Gebühr in Höhe von 25,00 € fällt an.

Vorspann

Für das Plakatieren im öffentlichen Straßenraum ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Plakatierung eingehen. Widerrechtlich aufgestellte Plakate werden kostenpflichtig entfernt.

Angaben zur antragstellenden Person

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Angaben zum Aufstellort

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Gemeinden In welchen Gemeinden wollen Sie Plakate aufhängen?
Maximal 6 Doppel-Plakate je Gemeinde
Angaben zur Veranstaltung

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Name, Bezeichnung, Stichwort
Datum der Veranstaltung, bei mehrtägigen Veranstaltungen der erste Tag

Hinweis:

Das Plakatieren wird grundsätzlich in den 2 Wochen vor der beworbenen Veranstaltung erlaubt. 

Kopie des ausgefüllten Formulars

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Datenschutz

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Online-Bezahlung

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