Eine Gebühr in Höhe von 25,00 € fällt an.
Für das Plakatieren im öffentlichen Straßenraum ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Der Antrag muss spätestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Plakatierung eingehen. Widerrechtlich aufgestellte Plakate werden kostenpflichtig entfernt.
Hinweis:
Das Plakatieren wird grundsätzlich in den 2 Wochen vor der beworbenen Veranstaltung erlaubt.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Grundbetrag: 25,00 EUR
ausgewählte Optionen: 0,00 EUR
Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag): 25,00 EUR
*) Pflichtfelder