Es fallen keine Gebühren an.
Die Zwischenzählerstände zum Wasserverbrauch sind bis zum 15.01. für das vergangene Jahr zu melden, wenn dies in der Abwasserabrechnung berücksichtigt werden soll.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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