Fischereischein beantragen

Gebühren

Eine Gebühr in Höhe von 45,00 € fällt an.

Vorspann

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und eine Fischerprüfung abgelegt haben, wird auf Antrag ein unbefristeter Fischereischein ausgestellt (§ 59 Nds. FischG). Für den Fischereischein ist ein Passbild notwendig. Legen Sie dies bitte bei der Abholung vor, damit es dann in den Fischereischein eingeklebt werden kann.

Angaben zu Ihrer Person

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Telefon
Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung zum Berufsfischen

Prüfungszeugnis einer bestandenen vorgeschriebenen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung zum Berufsfischen

Kopie des ausgefüllten Formulars

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Online-Bezahlung

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Grundbetrag:
45,00 EUR

ausgewählte Optionen:
0,00 EUR

Gesamtbetrag (zu zahlender Betrag):
45,00 EUR

Datenschutz

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