Anmeldung Brauchtumsfeuer

Vorspann

Was ist ein Brauchtumsfeuer? Brauchtumsfeuer haben sich aus einer Tradition heraus entwickelt. Ein typisches Beispiel für unseren Kulturraum ist das Osterfeuer. Sie werden öffentlich Veranstaltet und werden überwiegend von Vereinen oder der Freiwilligen Feuerwehr organisiert und durchgeführt. Beim Abbrennen von Brauchtumsfeuern steht der Zweck der Brauchtumspflege und nicht die Entledigung von pflanzlichem Abfall im Vordergrund. Dem Abbrennen entgegen steht der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Um die Interessen gegeneinander abzuwägen und die Schutzgüter zu berücksichtigen, ist die Anzahl der Osterfeuer begrenzt. Je Gemeinde bzw. Ortsteil ist daher ein Osterfeuer anerkannt.

Anzeigende Person

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Veranstalter*Organisator
Angaben zum Osterfeuer

Angaben zum Osterfeuer

Merkblatt

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Kopie des ausgefüllten Formulars

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Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Nachspann

Werden aus Anlass des Brauchtumsfeuers Getränke und Speisen abgegeben, ist eine Anzeige nach § 12 Nds. GastG mind. 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin einzureichen.

*) Pflichtfelder