Was ist ein Brauchtumsfeuer? Brauchtumsfeuer haben sich aus einer Tradition heraus entwickelt. Ein typisches Beispiel für unseren Kulturraum ist das Osterfeuer. Sie werden öffentlich Veranstaltet und werden überwiegend von Vereinen oder der Freiwilligen Feuerwehr organisiert und durchgeführt. Beim Abbrennen von Brauchtumsfeuern steht der Zweck der Brauchtumspflege und nicht die Entledigung von pflanzlichem Abfall im Vordergrund. Dem Abbrennen entgegen steht der Schutz von Mensch, Tier und Umwelt. Um die Interessen gegeneinander abzuwägen und die Schutzgüter zu berücksichtigen, ist die Anzahl der Osterfeuer begrenzt. Je Gemeinde bzw. Ortsteil ist daher ein Osterfeuer anerkannt.
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Werden aus Anlass des Brauchtumsfeuers Getränke und Speisen abgegeben, ist eine Anzeige nach § 12 Nds. GastG mind. 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin einzureichen.
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