zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Sittensen
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1600
E-Mail: Homepage: htt­ps://­sit­ten­sen.­de/
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr 

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Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Verfahrensablauf

Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
lassen:

  • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
  • Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
  • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid
An wen muss ich mich wenden?

Den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen Sie bei der letzten Stadt oder Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben. Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.

Voraussetzungen

Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
  • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
  • in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen
Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :21 Tage
    Der Antrag muss mindestens 21. Tage vor der Wahl gestellt werden.
Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Rechtsbehelf

Einspruch

Anträge / Formulare

Anlage 2 zur Europawahlordnung


Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

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