Veranstaltung: Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Lars Busch
Rathaus, Zimmer 05 - Ordnungsamt // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1632
E-Mail:


Aufgaben:
Feuerwehr, Flüchtlinge, Gewerbemeldungen


Allgemeine Informationen

Wer eine öffentliche Veranstaltung plant, muss diese in der Regel spätestens eine Woche vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gemarkung die Veranstaltung geplant ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige hat folgende Angaben zu enthalten:

  • Art, Ort und Zeit der Veranstaltung
  • Zahl der zuzulassenden Teilnehmer
Welche Gebühren fallen an?

Die Erteilung eines Bescheides bzw. einer Erlaubnis ist gebührenpflichtig. Aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten sind diese im Einzelfall unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?
  • :1 Woche
    vor Stattfinden der Veranstaltung (spätester Zeitpunkt)
Rechtsgrundlage

Sondernutzungssatzung

Was sollte ich noch wissen?

Sonderregelungen gelten für Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

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