Aufgabe des Veterinäramtes ist u.a. die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung von Tierhaltungen nach tierschutzrechtlichen Kriterien, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, aber auch Heimtierhaltungen (Hunde, Katzen etc.), Tiergehege, Fischteiche, Zoofachhandlungen sowie Tiertransporten, Überwachung von Tiermärkten.
Das Veterinäramt wird zunächst bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz tätig.
Laut Tierschutzgesetz muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.