Ab dem 01.01.2000 sind z.B. Vereine selbst berechtigt, unmittelbar steuerbegünstigte Spenden entgegenzunehmen und Spendenbescheinigungen auszustellen, d.h. Spenden sind direkt an die Vereine zu zahlen.
Lediglich Spenden für die Einrichtungen der Gemeinden bzw. der Samtgemeinde wie z.B. Feuerwehren, Schulen, Kindergärten oder Jugendzentrum sind weiterhin direkt an die Samtgemeindekasse zu zahlen. Hier ist der Verwendungszweck (z.B. Spende Feuerwehr) genau zu bezeichnen.