Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.
Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke
Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Sittensen | |
Am Markt 11 27419 Sittensen Telefon: 04282 9300-1600 E-Mail: info@SG.Sittensen.deHomepage: https://sittensen.de/ | Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 16:30 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.