Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Martina Kolander
Rathaus, Zimmer 01 - Ordnungsamt - Info // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1636
E-Mail:


Aufgaben:
Info, Fischereischeine, Fundsachen, Dokumentenausgabe

Frau Birgit Lüdemann
Rathaus, Zimmer 03 - Ordnungsamt - Meldeamt 2 // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1637
E-Mail:


Aufgaben:
Meldeamt, Passamt

Frau Sandra Bahrenburg
Rathaus, Zimmer 01 - Ordnungsamt - Info // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1636
E-Mail:


Aufgaben:
Info, Fischereischeine, Fundsachen, Dokumentenausgabe

Frau Kathrin Schmidt
Rathaus, Zimmer 02 - Ordnungsamt - Meldeamt 1 // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1638
E-Mail:


Aufgaben:
Ausweis- und Passwesen, Einwohnermeldeamt


Allgemeine Informationen

Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften
  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften
  • Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter
  • Sterbetag und -ort
  • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

Voraussetzungen
  • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Gebühr: mindestens EUR 20,00

Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

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