Meldebescheinigung Erteilung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Sandra Bahrenburg
Rathaus, Zimmer 01 - Ordnungsamt - Info // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1636
E-Mail:


Aufgaben:
Info, Fischereischeine, Fundsachen, Dokumentenausgabe

Frau Martina Kolander
Rathaus, Zimmer 01 - Ordnungsamt - Info // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1636
E-Mail:


Aufgaben:
Info, Fischereischeine, Fundsachen, Dokumentenausgabe

Frau Birgit Lüdemann
Rathaus, Zimmer 03 - Ordnungsamt - Meldeamt 2 // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1637
E-Mail:


Aufgaben:
Meldeamt, Passamt

Frau Kathrin Schmidt
Rathaus, Zimmer 02 - Ordnungsamt - Meldeamt 1 // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1638
E-Mail:


Aufgaben:
Ausweis- und Passwesen, Einwohnermeldeamt


Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
  • :7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • :9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • giropay
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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