Krankentransport Durchführung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Rotenburg (Wümme)
Amt für Rettungsdienstmanagement
Gerberstraße 14
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261 983-2840
Telefax: 04261 983-2849
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Allgemeine Informationen

Der qualifizierte Krankentransport ist die Beförderung sonstiger kranker, verletzter oder hilfsbedürftiger Personen, die nach ärztlicher Beurteilung während des Transports der fachgerechten medizinischen Betreuung oder eines besonders ausgestatteten Rettungsmittels bedürfen oder bei denen dies auf Grund ihres Zustands zu erwarten ist.


Dieser qualifizierte Krankentransport wird grundsätzlich  über den bodengebundenen Rettungsdienst der kommunalen Träger sichergestellt und teilweise durch Unternehmen und Hilfsorganisationen, die eine Genehmigung für derartige Krankentransporte erhalten haben, im Übrigen durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt:

  • beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und Rettungsdienstzweckverbänden (b odengebundener Rettungsdienst)
  • beim Landespolizeipräsidium Niedersachsen (L uftrettung).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es gelten die vom Land mit den Kostenträgern (Krankenkassen) vereinbarten Entgelte.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

zurück