Hundesteuer Festsetzung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Stefanie Früchtenicht
Rathaus, Zimmer 07 - Steueramt // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1622
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Veranlagung von Steuern, Abwasserabgabe, Friedhofsgebühren

Frau Mirjam von der Reith
Rathaus, Zimmer 07 - Steueramt // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1623
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Hundesteuer, Grundsteuer


Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

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