Gewerbe Ummeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Lars Busch
Rathaus, Zimmer 05 - Ordnungsamt // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1632
E-Mail:


Aufgaben:
Feuerwehr, Flüchtlinge, Gewerbemeldungen

Herr Stefan Miesner
Rathaus, Zimmer 04 - Ordnungsamt - Ltg. // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1630
E-Mail:


Aufgaben:
Wahlen, Breitbandausbau, Katastrophenschutz, Sport- + Kulturförderung, ÖPNV

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Rotenburg (Wümme) VCard
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon: 04261983-2855
Telefax: 04261983-2897
E-Mail: Öffnungszeiten:


Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden. Montag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr


Dienstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr




Donnerstag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr


und 14:00 bis 16:00 Uhr


Freitag: Von 08:00 bis 12:00 Uhr


 

Allgemeine Informationen

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Verfahrensablauf

Über die Gewerbeummeldung werden unter anderem Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht, Berufsgenossenschaften und das Gewerbeaufsichtsamt informiert.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Auszug aus dem Handelsregister
  • ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
  • ggf. Erlaubnisurkunde
  • ggf.  Handwerkskarte
  • im Vertretungsfall:
    • Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.2.1   -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 43,00 EUR an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gewerbeummeldung ist gleichzeitig mit der Verlegung des Gewerbebetriebes oder des Wechsels bzw. der Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen vorzunehmen.

Bearbeitungsdauer
  • :3 Tage
    § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
Anträge / Formulare

Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung (GewO) vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.

Was sollte ich noch wissen?

Anzeigepflichtig sind auch diejenigen Dienstleisterinnen/Dienstleister, die im Geltungsbereich der Gewerbeordnung (GewO) die Voraussetzung des Artikel 4 Nr. 5 Richtlinie (EG) Nr. 2006/123 über Dienstleistungen im Binnenmarkt erfüllen und daher nicht unter § 4 Abs. 1 Satz 2 GewO fallen, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat der EU eine Niederlassung unterhalten. Ausnahmsweise kann auch die unbefristete Tätigkeit außerhalb einer Niederlassung oder ohne eine solche zu haben anzeigepflichtig sein, wenn sie auf Initiative der Auftraggeberin/des Auftraggebers hin ausgelöst wird.

zurück