Friedhof Klein Meckelsen
Bürgermeister Hermann Meyer, Tel. (0 42 82) 13 20
Friedhofsverwalter Johann Kogge, Tel. (0 42 82) 2278
Die Samtgemeinde Sittensen ist Träger des Friedhofs in der Gemeinde Klein Meckelsen. Die Bürger der Gemeinde Klein Meckelsen können auf diesem Friedhof Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstätten erwerben. Die erworbenen Wahlgrabstätten können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist nicht möglich.
Beisetzungen sind vom Nutzungsberechtigten schriftlich (Antrag auf Beisetzung) mit Angabe der Grabstätten-Nummer beim Bürgermeister Hermann Meyer zu beantragen.
Das Errichten oder Ändern von Grabmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen ist vorher schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung im Maßstab 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der im Besonderen die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist.
Die Satzungen für den Friedhof in Klein Meckelsen entnehmen Sie bitte dem Ortsrecht auf dieser Internetseite.
Friedhof Wohnste
Bürgermeister Hans-Dieter Klindworth, Tel. (0 41 69) 90 98 642
Friedhofsverwaltung Monika Fitschen, Tel. (0 41 69) 91 92 21
Die Samtgemeinde Sittensen ist Träger des Friedhofes in der Gemeinde Wohnste. Die Bürger der Gemeinde Wohnste können auf diesem Friedhof Nutzungsrechte an Reihen- bzw. Wahlgrabstellen für die Dauer von 30 Jahren erwerben. Neben der einmaligen Gebühr wird für die Dauer des Nutzungsrechtes eine jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr erhoben.
Die erworbenen Wahlgrabstellen können nach Ablauf des Nutzungsrechtes grundsätzlich wiedererworben werden. Ein Wiedererwerb von Reihengrabstellen ist nicht möglich.
Beisetzungen sind vom Nutzungsberechtigten schriftlich (Antrag auf Beisetzung) mit Angabe der Grabstätten-Nummer bei der Friedhofsverwaltung in Wohnste zu beantragen.
Das Errichten oder Ändern von Grabmälern, Einfriedungen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen ist vorher schriftlich zu beantragen. Dem Antrag ist eine Zeichnung i. M. 1:10 in doppelter Ausführung beizufügen, aus der die Anordnung von Schrift und Symbol auf dem Grabstein ersichtlich ist.
Die Satzungen für den Friedhof in Wohnste entnehmen Sie bitte dem Ortsrecht auf dieser Internetseite.