Freiwilliges Soziales Jahr

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Andreas Schwiebert
Rathaus, Zimmer 18 - Personalamt - Ltg. // 1. OG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1612
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Personalsachbearbeitung

Frau Tanja Meyer
Rathaus, Zimmer 15 - Personalamt // 1. OG
Am Markt 11
27419 Sittensen
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Personalsachbearbeitung

Frau Kristina Heinzel
Rathaus, Zimmer 15 - Personalamt // 1. OG
Am Markt 11
27419 Sittensen
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Aufgaben:
Personalverwaltung


Allgemeine Informationen

Das FSJ versteht sich als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, aber nicht älter als 27 Jahre sind.

Das FSJ als besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements für die Gesellschaft bietet neben den klassischen Einsatzfeldern in vielen sozialen Bereichen auch Einsatzmöglichkeiten im Sport, in der Kultur, der Denkmalpflege und seit 2009 auch im Bereich Politik. Drei Träger in Niedersachsen bieten außerdem ein FSJ im Ausland an.

Das FSJ wird in Seminaren und auch in den Einsatzstellen vor Ort pädagogisch begleitet. Freiwillige haben ferner Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld sowie auf Verpflegung und Unterkunft - wo dieses möglich ist - oder auf entsprechende Geldersatzleistungen.

In der Regel wird das FSJ für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist möglich. Im Rahmen besonderer pädagogischer Konzepte können sich Freiwillige auch bis zu 24 Monaten verpflichten. Die Mindestdauer eines FSJ beträgt sechs Monate.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger. Träger des FSJ sind die Wohlfahrtsverbände, die Religionsgemeinschaften und die Kirchen. Neben diesen gesetzlich anerkannten Träger sind auch landesseitig anerkannte Träger tätig. Diese Träger finden Sie auf der folgenden Internetseite.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen für eine Bewerbung benötigt werden, sollte rechtzeitig bei den Trägern oder Einsatzstellen erfragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bewerbungsfristen sind nicht bei allen Trägern und / oder in allen Bundesländern einheitlich. Es wird deshalb empfohlen, sich so früh wie möglich direkt an die Träger zu wenden. Meist beginnt das FSJ in den Monaten August / September.

Anträge / Formulare

Anträge sind formlos direkt an den Träger zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Weiter Informationen zum Freiwilligen Sozialen Jahr finden Sie auf den folgenden Internetseiten.

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