Die Herstellung eines Anschlusses an den Schmutzwasserkanal setzt gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Samtgemeinde Sittensen eine Genehmigung der Samtgemeinde voraus. Diese Genehmigung ist vor Beginn der Bauarbeiten mit dem nachstehenden Antragsformular und zeichnerischen Unterlagen (2fach) zu beantragen. Für die Bearbeitung des Antrages wird eine Gebühr von 25,00 € fällig.
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie mit der Genehmigung eine Ausfertigung der Pläne für Ihre Unterlagen zurück.
Im Bauamt kann erfragt werden, ob, und in welcher Lage und Tiefe der Anschlusskanal vom Straßenkanal zu dem Grundstück verlegt ist. Die hergestellten Entwässerungseinrichtungen sind von den Mitarbeitern der Abwasserreinigungsanlage Sittensen abzunehmen. Bei der Abnahme müssen die verlegten Leitungen offen liegen und dürfen erst nach Abnahme verfüllt werden.