Abwassergebühren

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Stefanie Früchtenicht
Rathaus, Zimmer 07 - Steueramt // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1622
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Veranlagung von Steuern, Abwasserabgabe, Friedhofsgebühren

Frau Mirjam von der Reith
Rathaus, Zimmer 07 - Steueramt // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1623
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Hundesteuer, Grundsteuer


Allgemeine Informationen

Die Abwassergebühren werden durch die Samtgemeinde nach dem Frischwasserverbrauch bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern festgesetzt.

Die Abwassergebühr beträgt 3,71 € je Kubikmeter berechnetem Abwasser.

Für Wassermengen, die nachweislich nicht in den Schmutzwasserkanal gelangen (z.B. für die Gartenbewässerung) werden auf Antrag die Wassermengen ab 1 cbm jährlich von der Abwasserabrechnung abgesetzt. Als Nachweis für diese Wassermengen ist grundsätzlich der Einbau eines geeichten Zwischenwasserzählers auf eigene Kosten erforderlich. Der Zählerstand ist jeweils am Ende eines Jahres der Samtgemeinde zu melden.

Was sollte ich noch wissen?
  • Antrag auf Absetzung der Abwassergebühren stellen
  • Kopie der Installationsrechnung bzw. Kaufbeleg zusenden
  • Stand des Zwischenzählers vor Nutzung mitteilen
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