Die Abwassergebühren werden durch die Samtgemeinde nach dem Frischwasserverbrauch bei den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern festgesetzt.
Die Abwassergebühr beträgt 3,14 € je Kubikmeter berechnetem Abwasser.
Für Wassermengen, die nachweislich nicht in den Schmutzwasserkanal gelangen (z.B. für die Gartenbewässerung) werden auf Antrag die Wassermengen ab 1 cbm jährlich von der Abwasserabrechnung abgesetzt. Als Nachweis für diese Wassermengen ist grundsätzlich der Einbau eines geeichten Zwischenwasserzählers auf eigene Kosten erforderlich. Der Zählerstand ist jeweils am Ende eines Jahres der Samtgemeinde zu melden.