Abwassergebühr Festsetzung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Stefanie Früchtenicht
Rathaus, Zimmer 07 - Steueramt // EG
Am Markt 11
27419 Sittensen
Telefon: 04282 9300-1622
E-Mail: E-Mail:


Aufgaben:
Veranlagung von Steuern, Abwasserabgabe, Friedhofsgebühren


Allgemeine Informationen

Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

zurück